Richtplanänderung «Kleinsiedlung» im Kanton Thurgau genehmigt

Samstag, 24.09.2022
Nachdem der Regierungsrat hat nun auch der Grosse Rat die Richtplananpassung zu den «Kleinsiedlungen» genehmigt. Jetzt geht sie an den Bund.

Das Bauen in den Kleinsiedlungen wird künftig schwieriger: Eine Überprüfung der rund 300 Kleinsiedlungen im Kanton ergab, dass ein grosser Teil in eine Nichtbauzone rückgezont werden muss.

Im Januar 2022 unterbreitete der Regierungsrat dem Grossen Rat die Botschaft und den Entwurf zur Richtplanänderung «Kleinsiedlungen». Das Kantonsparlament stimmte dem Beschlussentwurf Mitte September 2022 mit erheblicher Mehrheit (89:17 Stimmen) zu. Gleichzeitig trat der Grosse Rat auf den Gesetzesvorschlag über Vereinbarungen zur Milderung finanzieller Härtefälle von raumplanerischen Massnahmen in Kleinsiedlungen (GVKS) ein. Es wird nun Aufgabe des Bundes sein, diese Richtplananpassung zu prüfen.

Weiterführende Infos finden sich auf der kantonalen Website.